Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Haftet der Staat für von privaten Unternehmen angebrachte Verkehrszeichen; Art. 34 GG ?
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 124/18, 06.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ob sich das Handeln einer Person als Ausübung eines ihr anvertrauten öffentlichen Amtes darstellt, bestimmt sich danach, ob die eigentliche Zielsetzung, in deren Sinn der Betreffende tätig wird, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist und ob zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein enger Zusammenhang besteht.

Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans (§ 45 Abs. 2 und 6 StVO) Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Ihre persönliche Haftung gegenüber einem durch das Verkehrsschild Geschädigten scheidet daher gemäß Art. 34 Satz 1 GG aus.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Baustelle Autobahn Schild Zeichen Unfall Bauarbeiter straße umfallen runterfallen