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Höhe der zu ersetzenden Sachverständigenkosten bei Haftungsquotelung
OLG Celle, AZ: 14 U 47/11, 24.08.2011
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Einem Geschädigten, der mitverantwortlich für ein Unfallereignis ist und daher gem. §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens hat, steht auch nur ein Anspruch auf Ersatz eines entsprechenden Teils der ihm entstandenen Sachverständigenkosten zu.

Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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