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Parken auf einem "Elektrofahrzeug-Parkplatz" mit einem Verbrennermotor stellt keine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 24 StVG dar
AG Lüdinghausen, AZ: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15, 15.06.2015
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Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

Der bloße Anschein einer "rechtsverordnungsgemäßen" Anordnung, der für den zu Grunde liegenden Verwaltungsakt und dessen Wirksamkeit trotz Gesetzlosigkeit noch ausreichen mag, kann nicht dazu führen, dass auch hieraus ein Bußgeldtatbestand erwächst.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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