Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Nichteinladung eines schwerbehinderten Volljuristen zum Vorstellungsgespräch
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 82/18, 30.07.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1.Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen sich bewerbenden schwerbehinderten Beschäftigten nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, kann darin nur dann eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung liegen, wenn ihm die Schwerbehinderung des Stellenbewerbers zum Zeitpunkt der benachteiligenden Maßnahme bekannt ist oder er diese kennen muss.

2.Fachlich nicht geeignet ist derjenige, der unzweifelhaft nicht dem Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht, wobei bloße Zweifel an der fachlichen Eignung es nicht rechtfertigen, von einer Einladung abzusehen, weil sich Zweifel im Vorstellungsgespräch ausräumen lassen können.

3.Im Falle der Ausschreibung eines verhältnismäßig kurzzeitigen Arbeitsverhältnisses kann eine Entschädigung nach §15 Abs. 2 AGG in Höhe eines halben Monatsgehaltes angemessen sein.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: AGG Antidiskriminierungsgesetz Antidiskriminierungsrecht Diskriminierung Diskriminierungsrecht Bewerber Bewerber Schwerbehinderter schwerbehindert Schwerbehinderung Behinderung behindert Benachteiligung wegen Behinderung Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch offensichtliche Nichteignung unterbliebenen Einladung Staatsprüfung Staatsexamen Orchester Stage-Mananger Multiple Sklerose Justiziar Landtag Sekretariat des Innen- und Europaausschusses Innenausschuss Europaausschuss Subsidiaritätsnetzwerk Subsidiaritätsfrühwarnsystem Öffentlichkeitsarbeit Parlamentsrecht Stellenausschreibung Schwerpunktsetzung Prüfungsfach L