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Zweifel eines öffentlichen Arbeitgebers an der fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Bewerbers
LAG Mainz, AZ: 3 Sa 479/16, 14.08.2017
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Zweifel eines öffentlicher Arbeitgeber an der fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Bewerbers berechtigten den Arbeitgeber nicht, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Bewerbung kann nicht bereits deswegen angenommen werden, weil ein Bewerber vorher in einem anderen Beruf tätig war und sich dazu räumlich weit entfernt bewirbt.
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