Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Abgrenzung zwischen einer kleinen und einer großen dynamischen Bezugnahmeklausel
BAG Erfurt, AZ: 4 AZR 706/09, 06.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf die Tarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Bundespost verweist, erfasst zwar zumindest im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG als einem der Rechtsnachfolger des Sondervermögens des Bundes, die dann auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Eine solche Bezugnahmeklausel kann aber nach ihrem Inhalt und ohne weitere besondere Anhaltspunkte nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die nachfolgend von der Deutschen Telekom AG gegründet worden sind und auf die die Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsübergangs übergegangen sind.

Eine Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche über ihren Wortlaut hinaus kann nur dann als große dynamische Verweisung (Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: deutsche post Bundespost Arbeitgeber Arbeitsvertrag Arbeitsverhältnis Tarifvertrag Tarifregelung Klausel AGB Lohn Entgelt gehalt Geld Zahlung monatlich Telekom AG Bezugnahme