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Fahrverbot eines selbstständigen Taxifahrers trotz wirtschaftlicher Existenzgefährdung
OLG Karlsruhe, AZ: 2 Rb 8 Ss 229/19, 23.04.2019
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Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass es zum Wesen und Zweck des Fahrverbotes als einer Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme mit Erziehungsfunktion für den Betroffenen gehört, dass mit ihm - auch erhebliche - Erschwernisse in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einhergehen.

Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbotes der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht. Der Gesichtspunkt einer nachhaltigen Existenzgefährdung tritt jedoch zurück, wenn sich ein Betroffener gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten in einschlägiger Weise vollkommen uneinsichtig zeigt.

Bei drei gewichtigen Verkehrsverstößen innerhalb von wenig mehr als einem halben Jahr, von denen einer bereits mit einem Fahrverbot geahndet wurde, ist die Anordnung eines Fahrverbots auch bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz geboten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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