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Befangenheitsantrag gegen einen Richter am BAG
BAG Erfurt, AZ: 3 AZN 530/19 (A), 20.08.2019
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Rechtsüberzeugungen zu haben und auf die Rechtsprechung einzuwirken, ist originäre Aufgabe eines Richters an einem Bundesgericht und kein Befangenheitsgrund.

Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist - von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

Die Suche nach dem genehmen Richter - forum shopping - ist der Rechtsordnung grundsätzlich fremd und vom Zweck der Regelungen über die Befangenheit nicht gedeckt.
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