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Streit über Anwendbarkeit einer Versorgungsordnung
BAG Erfurt, AZ: 3 AZR 251/17 (A), 29.10.2019
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Streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers richtet, ist der wirtschaftliche Wert der streitigen Anwartschaft maßgeblich.

Es besteht typischerweise wegen des zeitlichen Abstands zum Versorgungsfall auch ein Prognoserisiko hinsichtlich der genauen Berechnung der genauen Höhe der Betriebsrente.
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