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PKW mit VW-Schummelsoftware hat Sachmangel / Ersatzlieferung im Falle eines mangelhaften, aber nicht mehr produzierten Fahrzeugs
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 225/17, 08.01.2019
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Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn bei Übergabe an den Käufer eine – den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende – Abschalteinrichtung i. S. von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 installiert ist, die gemäß Art. 5 II 1 dieser Verordnung unzulässig ist.

Dies hat zur Folge, dass dem Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 I FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist.

Ob eine gemäß § 439 I Fall 2 BGB begehrte Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache nach Maßgabe des § 275 I BGB unmöglich ist, hängt nicht von der Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungskauf, sondern vom Inhalt und der Reichweite der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht ab.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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