Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist setzt Ausdruck des elektronisches Fristenkalenders voraus; § 233 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 96/18, 28.02.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein anwaltliches Organisationsverschulden vor.

Werden die Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender und die anschließende Eingabekontrolle in zwar mehrstufigen, aber ausschließlich EDV-gestützten und jeweils nur kurze Zeit benötigenden Arbeitsschritten am Bildschirm durchgeführt, besteht eine erhöhte Fehleranfälligkeit. Den Anforderungen, die an die Überprüfungssicherheit der elektronischen Kalenderführung zu stellen sind, wird durch eine solche Verfahrensweise nicht genügt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Anwalt Organisationsverschulden Frist Versäumnis versäumt Berufung Revision fristenbuch Kalender Mitarbeiterin angestellte Sekretärin rechtspflegefachangestellte