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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist setzt Ausdruck des elektronisches Fristenkalenders voraus; § 233 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 96/18, 28.02.2019
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Keywords: Anwalt Organisationsverschulden Frist Versäumnis versäumt Berufung Revision fristenbuch Kalender Mitarbeiterin angestellte Sekretärin rechtspflegefachangestellte
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