Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Rechtsanwälte sind zur Kenntnisnahme von Mitteilungen über das besondere Anwaltspostfach (beA) verpflichtet; § 31a Abs. 6 BRAO
LAG Kiel, AZ: 5 Ta 94/19, 19.09.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Rechtsanwalt ist als Inhaber eines besonderen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen, damit er die über beA zugestellten Dokumente auch gemäß § 31a Abs. 6 BRAO zur Kenntnis nehmen kann.

Die Gerichte sind nicht verpflichtet, den Rechtsanwälten Handlungsanweisungen zum Öffnen der über beA zugesandten Dokumente zu erteilen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Prozesskostenhilfe Bewilligungsverfahren keine Belege Elektronischer Rechtsverkehr beA Empfangsbekenntnis verweigert Berufsrecht Hauptsacheverfahren Beschwerdeverfahren Klagschrift Prozessbevollmächtigter PKH BRAO elektronisches Anwaltspostfach Dateien Prozesskostenhilfebewilligung Verschulden Arbeitslosengeldbescheid Verdienstbescheinigung Risikosphäre Das besondere elektronische Anwaltspostfach ERV Rechtsanwälte beA-Nachrichten Nutzungspflicht