Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Rechtmäßigkeit einer Geschäftsschließung in Bayern als Maßnahme zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
VGH München, AZ: 20 CS 20.611, 30.03.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. März 2020 findet ihre Rechtsgrundlage in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und erweist sich als verhältnismäßig.

Die Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. März 2020 durfte in Form der personalen Allgemeinverfügung ergehen, weil es sich um die Regelung eines Einzelfalls für den bestimmten Personenkreis der Inhaber von Ladengeschäften des Einzelhandels, mithin um eine konkret-generelle Regelung handelt.

Die Auslegung von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergibt, dass Geschäftsschließungen als eine Schutzmaßnahme angeordnet werden können.

Unter dem Eindruck der vergangenen und der aktuellen Entwicklung des Infektionsschutzgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland bestehen keine Zweifel, dass die in Ziff. 4 der Allgemeinverfügung untersagte Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art eine notwendige Schutzmaßnahme i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG darstellt.

Auf den Einwand eines Ladenbesitzers, er könne in seinem Betrieb sicherstellen, dass Infektionen unterbleiben kommt es nicht an, da Infektionsketten u.a. dann entstehen, wenn sich eine Vielzahl von Menschen in die Innenstädte zu Besorgungen aller Art und zum Konsumgenuss begibt und es deshalb auch zu häufig wechselnden Kundenkontakten in den Ladengeschäften kommt.

Die Behörden trifft bei der Verlängerung oder weiteren Anordnungen von Geschäftsschließungen mit fortschreitender Zeitdauer eine vertiefte Prüf- und Rechtfertigungsverpflichtung unter dem Gesichtspunkt, ob die angeordneten Maßnahmen weiterhin "notwendig" i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und damit (noch) verhältnismäßig sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Verwaltung Bayern Corona Coronarecht Coronavirus Corona-Virus Covid-19 Lungenentzündung Pandemie Corona-Pandemie Allgemeinverfügung Gesundheit Pflege IfSG Staatsministerium Infektionsschutzgeschehen Infektionsketten Konsumgenuss Kundenkontakt Schutzmaßnahme Geschäftsschließungen Verwaltungsgericht Allgemeinverfügung Infektionsschutzrecht SARS-CoV-2 Knopfdruck Beschwerdebegründung Kranke Ansteckungsverdachtige krankheitsverdachtig Wortlaut Auslegung breites Maßnahme Einzelfall Gesetzesmaterialien Bekämpfungsmaßnahmen Bekämpfungsmaßnahme