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Ausschlussfristen bei Mindestlohn in der Pflege
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 703/15, 24.08.2016
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Eine auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV gerichtete Verfallklausel verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 AEntG, der über § 13 AEntG auch für das Mindestentgelt aufgrund einer nach § 11 AEntG erlassenen Rechtsverordnung gilt.

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 iVm. § 13 AEntG und ist insoweit nach § 134 BGB unwirksam.
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