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Eltern haben trotz Corona-Verordnung ein Besuchsrecht im Kinderschutzhaus
VG Hamburg, AZ: 11 E 1630/20, 17.04.2020
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Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung verbietet einer Mutter nicht, ihre in einem Kinderschutzhaus untergebrachten Kinder zu besuchen.

Das ausnahmslose Verbot, die eigenen Kinder in Kinderschutzeinrichtungen persönlich zu besuchen, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten, indem es zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kinder führt, ohne dabei etwa nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung, der Häufigkeit der bisherigen Umgangskontakte oder sonstigen Aspekten zu differenzieren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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