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Zur Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvQ 66/20, 11.05.2020
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Den aus dem Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes folgenden Anforderungen genügen Antragsteller regelmäßig nicht schon dadurch, dass sie darauf verweisen, dass vorausgegangene Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes zu vergleichbaren Verwaltungsentscheidungen erfolglos geblieben seien.

Bei der gegenwärtigen Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Infektionsrisiko handelt es sich um ein dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen, dessen Entwicklung bei der Rechtsanwendung im Einzelfall von Bedeutung sein kann.
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