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Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten, § 254 BGB
OLG Köln, AZ: 6 U 234/18, 05.07.2019
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Die Abwägung der Verursachungsbeiträge unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des PKW und der Annahme, dass der PKW nicht hinreichend gegen Wegrollen gesichert wurde, führt zu einer Haftung nach einer Quote von 30%.

Eine objektiv falsche Reaktion auf ein Unfallgeschehen aus verständlicher Bestürzung dann kein Mitverschulden begründen kann, wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden und für ihn nicht voraussehbaren Gefahrensituation keine Zeit zu ruhiger Überlegung hatte.

Eine Haftung aus §§ 7, 18 StVG scheidet gem. § 8 Nr.2 StVG aus, wenn der Geschädigte sich den Triebkräften des Pkw bewusst ausgesetzt, indem er sich hinter das rollende Fahrzeug stellt, um es aufzuhalten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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