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Keine Verlängerung der Anwaltsstation wegen durch die Corona-Pandemie bedingter Probleme
VG Lüneburg, AZ: 6 B 80/20, 30.06.2020
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Die Ausbildungszeit eines Rechtsreferendars ist nicht nach § 31 Abs. 2 JAGV ND zu verlängern, weil durch die Corona-Pandemie bedingt sämtliche Präsenzveranstaltungen ausgefallen sind und der Referendar Zuhause durch Baustellenlärm am Lernen gehindert wurde.

Die vom Antragssteller geschilderten Probleme und Schwierigkeiten mögen hinderlich sein, sie stellen aber keine unumgänglichen Hindernisse dar und stehen keineswegs dem in § 31 Abs. 1 NJAVO genannten Fall der mehr als 40 Arbeitstage dauernden Dienstunfähigkeit gleich.
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