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Bestattungsvertrag ist Werkvertrag
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 34 C 76/19, 22.06.2020
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Ein Bestattungsvertrag stellt einen Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) mit einzelnen, andersartigen Nebenleistungen aus dem Bereich des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB), der Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff. BGB) und des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) dar.

Das Bestattungsunternehmen kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die Überführung zur Kühlzelle und für die Kühlzellenbenutzung als Vergütung von einem Auftraggeber verlangen.
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