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BGH verwirft Revisionen im Fall der Shariah Police
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 547/19, 29.04.2020
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Ein Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung nur vor, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen.
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Keywords: Uniformverbot Rechtsmittel Revisionen Revision Meinungsaustausch suggestiv-militante Gesamtumständen Prüfungsmaßstab Rechtsfehler Shariah Police Gefährdungsdelikt Tatbestandsverwirklichung