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In welchen Fällen kann ohne Durchführung einer weiteren Wahlversammlung die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG betrieben werden?
LAG Kiel, AZ: 3 TaBV 23/19, 22.01.2020
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Beschließen die Teilnehmenden einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes mehrheitlich eine Vertagung dieser Versammlung, mit der Folge, dass kein erster Wahlgang zustande kommt, kann ohne Durchführung einer weiteren Wahlversammlung die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG betrieben werden.
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