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keine Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder; §§ 832 Abs. 1 BGB; 97 UrhG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 74/12, 15.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Anstatt sich der Betreiber der Tauschbörsen anzunehmen, haben die jeweiligen Urheber den einzelnen Anschlußinhaber in Anspruch genommen als den Weg des geringsten Widerstandes.
Aufgrund der nunmehrigen Rechtsprechung des BGH ist dieser Weg künftig mit erheblichen Gefahren verbunden. Eltern haben ab sofort die Möglichkeit, nach entsprechnder Aufklärung ihren Kindern den eigenverantwortlichen Umgang mit dem Internet zu gewährleisten, ohne Gefahr zu laufen, dass sie sich wegen einmaliger Verstöße ihrer Kinder selber straf- und zivilrechtlich verantworten müssen.