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Betriebsratsbüro: Besitzschutzansprüche eines Betriebsrates
LAG Frankfurt am Main, AZ: 16 TaBVGa 6/19, 14.01.2019
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Ein Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat die für dessen Tätigkeit erforderlichen Räume zur Verfügung zu stellen, wobei die Zuordnung bestimmter Räume zu einem Besitzerwerb des Betriebsrates führt.

Ein Arbeitgeber handelt in verbotener Eigenmacht nach §858 Abs. 1 BGB, wenn er dem Betriebsrat überlassenen Räume eigenmächtig räumt, auch wenn er befugt ist, dem Betriebsrat andere, gleichfalls für die Ausübung der Betriebsratstätigkeit geeignete Räume, zuzuweisen.
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Keywords: Arbeitgeber Betriebsrat Besitzerwerb Betriebsratsbüro überlassene Räume Besitzschutzansprüche Krankenhausbetriebsgebäudes Geschäftsführer Räumlichkeiten Zuwiderhandlung Unterlassungsverpflichtung Sachmittel Eilbedürftigkeit