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Kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Anspruchsteller sich den Unfall bloß vorgestellt hat und deswegen eine traumatische Belastungsstörung erleidet
BSG Kassel, AZ: B 2 U 8/18 R, 26.11.2019
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Keywords: Fahrdienstleiter Arbeitsunfall Beinahe-Zusammenstoß Belastungsstörung Schlafstörungen Leistungsansprüche Unfallkausalität Versicherter Arbeitsunfall
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