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Stellt die Ankündigung eines Beziehungsabbruchs ein empfindliches Übel i.S.d. § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB dar?
OLG Karlsruhe, AZ: 2 Ws 341/18, 17.01.2019
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Die Drohung mit der Beendigung der Beziehung für den Fall der Verweigerung des Sexualverkehrs kann nach individuell-objektivem Maßstab eine Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S.d. § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB darstellen.
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Keywords: sexuelle Nötigung Sexualdelikt Staatsanwaltschaft Facebook Kontaktprofil Waldshut-Tiengen Drohung empfindliches Übel Beziehung Beziehungsabbruch Prüfungsmaßstab Familienverhältnisse Jugendschutzkammer