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Ist der Liquidator einer GbR zur Geltendmachung eines Nachschussanspruchs zwecks Ausgleichs unter den Gesellschaftern berechtigt?
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 150/19, 27.10.2020
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Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern.

Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts sind Ausgleichsansprüche der Gesellschafter nicht mehr als reine Ansprüche der Gesellschafter untereinander anzusehen, sondern als Sozialansprüche bzw. Sozialverbindlichkeiten der Gesellschaft.
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Keywords: Gesellschaft bürgerlichen Rechts Publikumsgesellschaft Liquidator Sozialansprüche Sozialverbindlichkeiten Außengesellschaft Rechtsfähigkeit Kapitalbeteiligung Gesellschaftsvermögen Auseinandersetzung Personengesellschaften Gesamthandsverständnis