Detailansicht Urteil
Liquidation eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 266/09, 15.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 150/19, 27.10.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 95/16, 30.01.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Auflösung Auseinandersetzungsbilanz Auslegung Gesellschaftsrecht Gesellschaftsvertrag Haftung Mitgesellschafter Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Treuepflicht unselbständiger Rechnungsposten
Ähnliche Urteile
- Keine Prozessführungsbefugnis mehr nach Übertragung der eigenen Rechte auf ein anderes Unternehmen; § 265 ZPO
- Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates aus wichtigem Grund
- Aktienrechtliche Bilanznichtigkeitsklage: Ist der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens klagebefugt?
- Nebenintervention bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite setzt Beitritt innerhalb der Klagefrist des § 246 I AktG voraus
- Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer insolventen GmbH (GAMMA)
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Telefonwerbung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Makler Gemeinschaftseigentum Garage Eigenbedarfskündigung Wurzeln Treppenlift Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Miete Anfechtungsklage Abschleppen Beschluss Sondereigentum Verkehrsunfall Schimmel Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Kurioses Veränderung Wohnungseigentümer Protokoll Mietminderung Jahresabrechnung Arzthaftung Abmahnung Kündigung Beirat Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!