Detailansicht Urteil
Anspruch nach § 985 BGB hängt nicht von seiner Durchsetzbarkeit nach § 1004 BGB ab.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/10, 28.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 49/12, 14.12.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/07, 19.09.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 360/02, 19.09.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Überbau Grundstück Nachbar Bau Haus Anbau Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Herausgabe Beseitigung Duldung 1004 § BGB Umbau Fassade Vorsatz grobe Fahrlässigkeit Grundstücksgrenze 912 BGB
Ähnliche Urteile
- Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?
- Zu den Grenzen der Trennung eines gemeinsam genutzten Entwässerungsrohres; §§ 741 ff BGB
- Zur Ortsüblichkeit einer Grenzeinfriedung, § 35 NachbG NRW
- Unterlassungsanspruch wegen beeinträchtigenden Parkverhaltens in einer privaten Wohnanlage
- Voraussetzungen für das Schwenken eines Baukrans durch den Luftraum über einem Nachbargrundstück
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beschluss Nachbarrecht Gegenabmahnung Mietminderung Tierhaltung Kurioses Verkehrsunfall Beirat Protokoll Abschleppen Kündigung Schimmel Eigentümerversammlung Veränderung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Miete Makler Treppenlift Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Garage Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Verwalter Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Wurzeln Abmahnung Telefonwerbung Sondereigentum Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!