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Bereitschaft des Vermieters zur Mangelerforschung stellt kein Anerkenntnis des Mangels dar; §§ 536 BGB, 128, 139 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 86/18, 23.09.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietmangel Schadenserforschung gewerblicher Mietvertrag Schuldanerkenntnis
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