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Anwendbarkeit des Vermieterpfandrechts auf Fahrzeuge des Mieters
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 95/16, 06.12.2017
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Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden.

Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück - auch nur vorübergehend - entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.
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Keywords: Vermieterpfandrecht Grundstück Insolvenzeröffnung Mietverhältnis Betriebsgrundstück Fahrzeuge Verwertungskosten Gewerbemiete Reiseutensilien Aufrechnungserklärung