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Zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers, §§ 3, 4 EFZG
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 58/03, 28.01.2004
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Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann zwar auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein, denn ein Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 -BAGE 100, 256). Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375). Ist die Arbeitspflicht bereits aus einem anderen Grund aufgehoben, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch. Dadurch werden arbeitsfähige und arbeitsunfähige Arbeitnehmer gleichgestellt. Das ist mit §§ 3, 4 EFZG nicht vereinbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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