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Gemeinde untersagt Bau von Ferienwohnungen im Wohngebiet, § 14 BauGB
OVG Lüneburg, AZ: 1 KN 61/14, 15.01.2015
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Nur wenn die Gemeinde bereits hinreichende positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat, ist sie in der Lage, sachgerecht über eine gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB mögliche Ausnahme zu entscheiden. Dabei ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde zum maßgeblichen Zeitpunkt zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat.

Die Gemeinde darf ein konkretes Vorhaben, dessen Verwirklichung sie verhindern möchte, zum Anlass für eine Veränderungssperre nehmen, wenn sie mit der negativen Zielvorstellung zugleich hinreichend konkretisierte positive Planungsabsichten verbindet (vgl. nur Senat, Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 473/99 -, juris Rn. 22 = BRS 64 Nr. 27).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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