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Anerkennung als Belegarzt
LSG Stuttgart, AZ: L 5 KA 3706/18, 28.04.2021
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Die Anerkennung als Belegarzt erfordert, dass die Belegklinik sowohl vom Praxissitz als auch von der Hauptwohnung innerhalb von 30 Minuten typischerweise erreicht werden kann. Dass der Arzt mit einem anderen Vertragsarzt kooperativ im Rahmen seiner Tätigkeit als Belegarzt zusammenarbeiten will, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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