Detailansicht Urteil
Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen ungenehmigter baulicher Veränderungen der Mietsache
AG Stuttgart, AZ: 35 C 1278/20, 12.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Wohnraummiete, außerordentliche Kündigung, bauliche Änderung, vertragsgemäßer Gebrauch, Verwirkung des Kündigungsrechts, Kündigung, außerordentlich, Verjährung, baulicher Maßnahme
Ähnliche Urteile
- Vorzeitiger Auszug des Mieters nach vermieterseitiger Kündigung lässt möglichen Härteeinwand entfallen; §574 BGB
- Ordentliche Kündigung bleibt auch nach Ausgleich des Mietrückstandes wirksam; §§ 543, 569 BGB
- Beharren auf fehlerhafte Betriebskostenabrechnung: Mieter kann fristlos kündigen; §§ 543 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB
- Zur fristlosen Kündigung eines Mieters wegen eines mehr als einmonatigen Mitrückstandes in zwei aufeinanderfolgenden Terminen; §§ 543, 569 BGB
- Kauf bricht Miete nicht - Gilt dieser Grundsatz auch, wenn Eigentümer und Vermieter nicht personenidentisch sind? - § 566 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Miete Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Mietminderung Garage Einstimmigkeit Arzthaftung Gegenabmahnung Makler Telefonwerbung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Wurzeln Wirtschaftsplan Nachbarrecht Protokoll Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Kündigung Kurioses Beirat Abmahnung Teilungserklärung Abschleppen Treppenlift Beschluss Anfechtungsklage Verwalter Schimmel Veränderung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!