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Mithaftung für Schäden durch Verfolgungsjagd an einem Polizeiwagen; § 7 StVG
LG Aachen, AZ: 10 O 59/10, 10.06.2010
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Wird bei der Verfolgungsfahrt eines mit einem hochgeklappten Versicherungskennzeichen fahrenden Rollers ein Polizeifahrzeug beschädigt, so sind die entstandenen Schäden dem Rollerfahrer zuzurechnen. Insofern finden die Regeln über die Herausforderung zu selbstgefährdendem Verhalten Anwendung.?

Haben sich die Polizeibeamten bei der Verfolgungsfahrt für ein besonders riskantes Fahrmanöver entschieden, indem sie versuchten, dem schmalen Roller mit dem wesentlich breiteren Streifenwagen trotz eines nur ein Meter breiten Randstreifens mit anschließendem Bewässerungsgraben zu folgen, so ist ein hälftiges Mitverschulden der Polizeibeamten gegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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