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Eigenreperatur: Kein Unternehmergewinnabzug bei einer Kapazitätsauslastung von über 100 %; § 249 BGB
AG Chemnitz, AZ: 15 C 3153/13, 21.03.2014
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Betreibt der durch einen Verkehrsunfall geschädigte Fahrzeugeigentümer selbst ein Autohaus mit Reparaturwerkstatt, in der sonst fremde Fahrzeuge repariert werden, ist ein Abzug des Unternehmergewinns grundsätzlich dann nicht gerechtfertigt, wenn die Werkstatt gewinnbringend ausgelastet ist.?

Der Schädiger darf die anfallenden Reparaturkosten nicht ohne weiteres wegen Unternehmergewinnabzug kürzen, wenn das Autohaus das beschädigte, firmeneigene Fahrzeug selbst repariert.?

Dem geschädigten Fahrzeugeigentümer obliegt im Rahmen der sekundären Darlegungslast eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auslastungssituation.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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