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Keine Schenkung trotz Schleife: Übergabe eines Kfz unter Einbehalt eines Zweitschlüssels
OLG Schleswig, AZ: 3 U 69/11, 22.05.2012
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Überreicht ein Fahrzeugeigentümer das mit einer Schleife geschmückte KfZ unter Schlüsselübergabe einer dritten Person an deren Geburtstag mit dem Bemerken, damit könne sie nun fahren, behält er aber selbst einen Schlüsselsatz und auch den Fahrzeugbrief des weiterhin in seiner Garage geparkten KfZ, lässt sich ein Eigentumsübergang nach § 929 S. 1 BGB nicht feststellen. In der Regel führt schon das Behalten eines Fahrzeugzweitschlüssels zum Mitbesitz, der einem Eigentumsübergang nach dieser Norm entgegensteht.?

Auch § 1006 Abs. 1 S. 1 bzw. § 1006 Abs. 2 BGB helfen in einem solchen Fall nicht weiter. Die Vermutung beruht auf der Annahme, dass der Besitzerwerb anlässlich einer Eigentumsübertragung stattgefunden hat. Liegt aber Mitbesitz vor, spricht die Vermutung gerade nicht für Alleineigentum und muss vielmehr derjenige, der Alleineigentum für sich in Anspruch nehmen will, die aus dem Mitbesitz sprechende Vermutung zugunsten des Mitbesitzers widerlegen.?

Sind sowohl die Besitzschutzklage aus § 861 BGB als auch die Widerklage auf Rückgabe nach beendeter Leihe aus § 604 Abs. 3 BGB begründet und gleichzeitig entscheidungsreif, so wird die Klage trotz § 863 BGB zur Vermeidung widersprechender Verurteilungen entsprechend § 864 Abs. 2 BGB abgewiesen und der Widerklage stattgegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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