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Wahlrecht gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht bindend - Wechsel von fiktiver zur konkreter Schadensberechnung
OLG Celle, AZ: 14 U 200/05, 28.03.2006
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Keywords: Ersatzfähigkeit Kaufvertrag Immobilie Wohnung Mangel mangelhaft fiktive Abrechnung Mangelbeseitigungskosten Vorschussanspruch Mängelbeseitigung Vorleistung vorfinanzieren Nacherfüllung Werkvertrag umfasst vom Kaufvertrag isolierte Betrachtung dulden Schaden liquidieren Umsatzsteuer 19 % tatsächlich angefallen Versicherung Haftpflicht netto brutto Werkstatt Eigenreparatur Selbstvornahme Ersatzteile
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