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Kein Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten bei Eigenreparatur; § 249 Abs.2 S.1 BGB?
OLG Köln, AZ: 5 U 81/16, 09.01.2017
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Der Geschädigte kann sich nicht auf die Unzumutbarkeit einer Reparatur in einer vom Schädiger benannten freien Fachwerkstatt berufen, wenn er das beschädigte Fahrzeug selbst instandgesetzt hat. Dies gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug vor dem Unfall regelmäßig in einer marken-gebundenen Werkstatt hat warten lassen.

Der Schädiger kann auf eine günstigere Werkstatt verweisen, wenn er darlegt, dass die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt Werkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufgezeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen.

Die Vermutung, der Geschädigte habe ein besonderes Interesse an einer Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt, wird widerlegt, wenn er das Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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