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Unzuverlässigkeit des Inhabers roter Autokennzeichen führt zum Widerruf der Zuteilung; § 16 FZV
VG Düsseldorf, AZ: 6 K 30/12, 14.03.2013
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Die unter einen Widerrufsvorbehalt gestellte Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht mehr vorliegen.

Dabei handelt es sich vor allem um die Zuverlässigkeit des Kennzeicheninhabers. Diese fehlt jedenfalls dann, wenn er das rote Kennzeichen wiederholt außerhalb der beschränkten Einsatzzwecke eingesetzt oder gravierend gegen die zulassungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten verstoßen hat.

Fahrten zur Beibehaltung der technischen Einsatzfähigkeit (keine Standschäden) der Fahrzeuge dürfen mit dem roten Kennzeichen nicht durchgeführt werden.
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