Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Führen des Fahrzeugscheinhefts auf losen Blättern - Wiederruf des Dauerkennzeichens
VGH München, AZ: 11 ZB 15.1618, 28.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die "Zuverlässigkeit" i.S.d. § 16 Abs.3 FZV ist regelmäßig nur dann in Frage zu stellen, wenn die betreffende Person entweder gegen die einschlägigen Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen hat oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw Strafvorschriften begangen hat, die ihrerseits eine mißbräuchliche Verwendung dieses Kennzeichens vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich der erforderlichen ordnungsgemäßen Führung seines Gewerbebetriebes sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen.

Eine bloße behördliche Untätigkeit bzw. Nichtbeanstandung von vornherein ist nicht geeignet, Vertrauensschutz zu begründen oder der späteren Ausübung behördlicher Eingriffsbefugnisse entgegenzustehen.

Den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Gebrauchtwagenhändlerin muss ohne weiteres klar sein, dass eine Führung des Fahrzeugscheinhefts auf losen Blättern nicht ordnungsgemäß ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verwaltungsakt Zulassung schreiben Stadt verwaltung Behörde rotes rot Kennzeichen Tageszulassung Überführung Probefahrt Kaufen Zulassungsstelle Straßenverkehrsamt Fahrzeugscheinheft eingetragen prüfen Prüfungsfahrt überführen Ermessen Handlungsspielraum Widerruf eines unter Widerrufsvorbehalt erteilten Verwaltungsakts Gebraucht wagen Werkstatt Händler verkauf