Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Vorbehalt bei Zuweisung von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentum.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 125/11, 20.01.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Formulierung in der Teilungserklärung, der teilende Wohnungseigentümer sei befugt "Teile der Gartenflächen als Terrassen zur Sondernutzung" zuzuordnen, lässt offen, auf welche Flächen des Gemeinschaftseigentums sich die Befugnis bezieht. Diese sind weder aus einem Lageplan ersichtlich noch in anderer Form beschrieben. Infolge der Begrenzung auf "Teile" der Gartenflächen kann der Vorbehalt auch nicht als Befugnis verstanden werden, an sämtlichen Gartenflächen Sondernutzungsrechte zu begründen (zu weitgefassten Änderungsvorbehalten vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1707, 1708 f. sowie Krause, NotBZ 2001, 433, 440); dem Bestimmtheitsgrundsatz wäre auch dann allerdings nur genügt, wenn zweifelsfrei feststünde, welche Teile des Gemeinschaftseigentums als Gartenflächen anzusehen sind. Ein bestimmter Inhalt der Ermächtigung lässt sich deshalb auch im Wege der Auslegung nicht feststellen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht, Eigentümergemeinschaft, teilender Eigentümer, Teilungserkärung, WEG, Rechtsanwalt Frank Dohrmann in Bottrop, Vorbehalt, Vereinbarung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilung