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Stadionverbot für Fußballfan setzt sachlichen Grund voraus; Art. 3 Abs.1 GG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 3080/09, 11.04.2018
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Keywords: stadion FC Bayern Fußball MSV Duisburg Hooligan Feuerwerk Gewalttätig Alkohol Security Hausverbot eintritt Ultra Kurve
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