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Streit über die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Klärung der zeitlichen Lage des Urlaubs eines Betriebsratsmitglieds
LAG Berlin, AZ: 26 TaBV 785/21, 24.06.2021
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Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG besteht in jedem Einzelfall.

Die Gewährung des Urlaubs hat regelmäßig auch dann, wenn es um die Bewilligung für ein konkretes Belegschaftsmitglied geht, Auswirkungen nicht nur bezogen auf den konkreten Einzelfall, sondern auch auf sonstige Belegschaftsmitglieder.

Soweit es gerade auch um eine Mitbeurteilung durch den Betriebsrat im Einzelfall gehen kann, widerspricht das der Notwendigkeit der Beteiligung des Betriebsrats nicht.
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Keywords: Einsetzung einer Einigungsstelle - Versagung von Urlaub durch den Arbeitgeber gegenüber einem Belegschaftsmitglied Belegschaftsmitglieder Mitbestimmungsrecht Mitbeurteilung Harmonisierung