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Bei vorbehaltloser Annahme einer Änderungskündigung eines Schwerbehinderten gilt § 15 SchwbG nicht
LAG Hamm, AZ: 15 Sa 338/01, 25.05.2001
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung zeigt, wie fahrlässig es ist, Vertragsänderungen widerspruchslos durch schlüssiges Verhalten hinzunehmen. Daher sollte man bei Unklarheiten über die Folgen einer Änderung des Arbeitsvertrages sich vorher umfassend aufklären lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Änderungskündigung rechtsunwirksam Hauptfürsorgestelle beteiligt worden Klägerin Änderungskündigung Zustimmung Empfang Kündigung quittieren einvernehmliche Änderung Ausspruch Änderungskündigung zulässig, § 15 SchwbG Disposition Parteien Klage der vorliegenden Art keine Klagefrist KSchG Kündigungsschutzgesetz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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