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Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags
LAG Hamm, AZ: 9 Sa 647/21, 22.09.2021
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Eine arbeitsvertragliche Klausel, die nur den BAT sowie jeweilige Änderungen zum Bestandteil des Vertrags erklärt, erfasst nicht den TV FlexAZ.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.

Klauseln in arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die auf kollektivrechtlich ausgehandelte Vertragsbedingungen Bezug nehmen, sind nach denselben Maßstäben auszulegen wie einseitig vom Arbeitgeber vorformulierte Klauseln. Auch sie weisen einen "Massencharakter" auf, der eine einheitliche Auslegung erforderlich macht.
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Keywords: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags Inbezugnahme Tarifvertrag Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Altersteilzeitarbeitsverhältnis Gleichstellungsabrede