Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Benachteiligung einer mehrgeschlechtigen Person wegen des Geschlechts-Gendersternchen
LAG Kiel, AZ: 3 Sa 37 öD/21, 22.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht.

Ziel des Gendersternchens ist es, niemanden zu diskriminieren und die Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen.

Die Verwendung der Formulierung "schwerbehinderte Bewerber*innen" an Stelle der Formulierung "schwerbehinderte Menschen" stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.

Die Frage der Benachteiligung von zweigeschlechtlichen Menschen knüpft an das Merkmal "Geschlecht" an, nicht an das einer "Rasse".
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Bewerbung AGG Gleichbehandlung nicht binär Geschlechtsunwandlung mehrgeschlechtig Absage Diskriminierung Schwerbehindert Behinderung