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Rentner hat keinen Anspruch auf Geld für öffentliche Toiletten
LSG Essen, AZ: L 20 SO 174/21, 31.01.2022
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Ein geltend gemachte Aufwand wegen Toilettengänge liege jenseits des üblichen Verhaltens der Durchschnittsbevölkerung und sei daher eine Frage der Freizeitgestaltung. ?

Im Regelsatz ist für die Bereiche Freizeit/Kultur, Gastronomie/Beherbergung sowie andere Waren/Dienstleistungen Anteile enthalten. Wie ein Empfänger das Geld einsetzt, liege in seiner Eigenverantwortung. Bei Personen, die zum Lebensunterhalt im Alter Grundsicherungsleistungen benötigten, müsse nicht jeder Freizeitgestaltungswunsch bezahlt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: öffentliche Toilette Klo Geld altersbedingte Grundsicherung Freizeit Kultur