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Amtszustellung von Vergleichsbeschlüssen
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Ta 21/22, 04.03.2022
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Eine Amtszustellung von Vergleichsbeschlüssen nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO mit vollstreckungsfähigem Inhalt ist nicht gemäß § 329 Abs. 3 Alt. 1 ZPO geboten.

Das Gericht kann die Amtszustellung gemäß § 166 Abs. 2 ZPO nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen. Im Erst-recht-Schluss zu § 750 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1 ZPO ist in diesem Fall die Amtszustellung ebenso vollstreckungswirksam wie die Parteizustellung.
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