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Brandstifter trägt die Schuld für den Tod eines Berufsretters
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 19/20, 05.05.2021
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Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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